Trinkwasser-Analysen
Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Bedarf und wird auch als das wichtigste Lebensmittel bezeichnet.
Wasser wird als Trinkwasser definiert, das zum Trinken, zum Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird oder zur Körperpflege und -reinigung, Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Gläser, Geschirr, Besteck) und Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen (Kleidung, Wäsche).
Eine erwachsene Person sollte durchschnittlich 2 Liter Wasser pro Tag trinken. Im Mittel werden in Deutschland ca. 120 Liter pro Person und Tag an Trinkwasser verbraucht.
Untersuchungsgegenstand
Trinkwasser wird aus Grund- und Quellwasser gewonnen oder aus See-, Talsperren- oder Flusswasser direkt genutzt. Trinkwasser schmeckt in jeder Gegend etwas anders, je nach den Mineralien, die sich aus dem jeweiligen Untergrund im Wasser lösen. Die am häufigsten im Trinkwasser gelösten Mineralstoffe sind die Kationen Calcium, Magnesium, Natrium und Kalium und die Anionen Chlorid, Sulfat, Nitrat, Carbonat und Hydrogencarbonat. Die Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium wird als Wasserhärte bezeichnet.
Trinkwasser soll zum Genuss anregen, also farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. An die Qualität des Trinkwassers werden hohe Anforderungen gestellt die in der Trinkwasserverordnung und anderen Regelwerken wie z. B. den Empfehlungen des Umweltbundesamts gesetzlich geregelt sind. Trinkwasser darf nur die Stoffe oder Organismen enthalten oder in bestimmten Mengen enthalten, für die es entweder keine Grenzwertfestlegungen gibt oder für die festgelegte Grenzwerte nicht über- oder unterschritten werden. Nicht enthalten sein dürfen z. B. krankheitserregende Mikroorganismen. Mineralstoffe sollten in einer Mindestkonzentration enthalten sein.
Trinkwasser wird von den Wasserversorgern gewonnen, gegebenenfalls technisch aufbereitet und in höchster Qualität zur Verfügung gestellt. Das Trinkwasser wird über Verteilungssysteme der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Werden Verteilungssysteme nach den technischen Regeln gebaut, gewartet und betrieben, so entstehen darin keine Verunreinigungen durch Abgabe von Substanzen aus den Werkstoffen oder durch das Wachstum von Legionellen. Dafür tragen die Betreiber die Verantwortung – also Wasserversorger und Eigentümer beziehungsweise Betreiber von Gebäuden. Die staatliche Überwachung erfolgt durch die Gesundheitsämter in der Verantwortung der Länder und Gemeinden.
Akkreditierung
Wir als CAL GmbH sind für die Probenahme und Untersuchung akkreditiert und vom Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen als Trinkwasseruntersuchungsstelle zugelassen und gelistet.
Leistungen
Unser Untersuchungsspektrum beinhaltet alle in der Trinkwasserverordnung gelisteten mikrobiologischen und chemischen Parameter bis auf die Untersuchung der radioaktive Stoffe aus Anlage 3a der Trinkwasserverordnung. Die Untersuchung von Trinkwasser findet im groben Rahmen in folgenden Bereichen Anwendung:
Das Untersuchungsprogramm und der Beprobungsumfang der Trinkwasseruntersuchungen wird vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt und hängt von der abgegebenen Wassermenge in den Versorgungsgebieten ab. In der Regel müssen 2 bis 4 Untersuchungen im Jahr je Versorgungsgebiet durchgeführt werden. Hiervon ist eine Untersuchung pro Jahr umfangreicher (Untersuchung der Parameter der Gruppen A und B) als die übrigen Untersuchungen (Untersuchung der Parameter der Gruppe A). In der Gruppe A sind die mikrobiologischen Parameter aufgeführt.
Der Umfang der Rohwasseruntersuchungen wird in Hessen vom HLNUG festgelegt. In der Regel müssen alle Trinkwassergewinnungsanlagen einmal pro Jahr nach der Rohwasseruntersuchungsverordnung Hessen aus dem Jahr 1990 untersucht werden Diese beinhaltet mikrobiologische Parameter, chemische Parameter und ausgewählte Pflanzenschutzmittel. Je nach Nitratgehalt der Quelle oder des Brunnens muss der Parameter Nitrat bis zu 4 mal im Jahr bestimmt werden.
Das Untersuchungsprogramm und der Beprobungsumfang der Trinkwasseruntersuchungen wird vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt und kann unter Umständen jährlich variieren. In der Regel wird eine Eigenwasserversorgungsanlage einmal im Jahr untersucht. Die Untersuchungsprogramme sind oftmals davon abhängig, ob die versorgten Gebäude nur von den Eigentümern bewohnt werden oder vermietet sind. Je nach zuständigem Gesundheitsamt ist im Abstand von 3 bis 5 Jahren eine umfangreichere Untersuchung notwendig (Parameter der Gruppen A und B) während in den dazwischenliegenden Jahren ein kleinerer Untersuchungsumfang ausreichend ist (Parmeter der Gruppe A, überwiegend mikrobiologische Parameter).
In der Regel muss in einem vermieteten Wohngebäuden (gewerblich genutztes Objekt) alle 3 Jahre in der Warmwasserinstallation eine orientierende Untersuchung auf Legionellen durchgeführt werden, wenn sich in dieser eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet (Fassungsvermögen des Warmwasserspeichers größer als 400 Liter oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle) und die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Bei orientierenden Untersuchungen sollte der Speicherausgang und der Zirkulationseintritt des Trinkwassererwärmer und jeder Steigstrang, an welchen Duschen vorhanden sind, beprobt werden. Um eine Beprobung am Trinkwassererwärmer zu ermöglichen, müssen am Speicherausgang und am Zirkulationseintritt Probenahmehähne eingebaut werden.
Kommt es zum Nachweis von Legionellen in einem Warmwassersystem mit Befunden von größer als 100 KBE (Legionellen) pro 100 ml Trinkwasser, so sind weiterführende Untersuchungen notwendig die meistens umfangreicher als die orientierenden Untersuchungen sind und auch Untersuchungen des Kaltwassersystems beinhalten können. Letztlich entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über den Umfang der weitergehenden Untersuchung.
Für die Durchführung von Legionellenuntersuchungen ist neben der Trinkwasserverordnung und dem DVGW Arbeitsblatt W551 die Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 18. Dezember 2018 „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses“ maßgebend.
Um einen Legionellenbefall des Warmwassersystems zu vermeiden ist es wichtig die Temperatur des Warmwassers gemäß DVGW Arbeitsblatt W551 richtig einzustellen. Hierzu sollte die Temperatur am Speicherausgang auf mindestens 60 °C eingestellt sein und am Zirkulationseintritt mindestens 55 °C betragen. Hierbei ist darauf zu achten die Temperaturen ganzjährig auf die empfohlenen Temperaturen einzustellen. Eine Reduzierung der Temperatur über einen längeren Zeitraum kann zu einem Legionellenbefall führen, welcher dann auch nicht durch eine kurzeitige Erhöhung der Temperaturen auf die empfohlenen Temperaturen von 60 °C bzw. 55 °C dauerhaft behoben werden kann.
Zu öffentlichen Einrichtungen gehören z. B. Krankenhäuser, Schulen, Sportstätten und Kindergärten. In diesen Einrichtungen sollten jährlich Kaltwasseruntersuchungen auf in der Trinkwasserinstallation veränderbare Parameter und Warmwasseruntersuchungen auf Legionellen durchgeführt werden. Im Kaltwasser beschränken sich die Untersuchungen weitestgehend auf die in der Trinkwasserverordnung aufgeführten mikrobiologischen Parameter sowie Pseudomonas aeruginosa und auf die Untersuchungen der Metalle Blei, Kupfer und Nickel deren Konzentrationen leitungsabhängig in der Installation ansteigen können. Die Vorgaben der Legionellenuntersuchungen entsprechen denen der Untersuchungen in gewerblich genutzten Objekten, nur dass in der Regel jährlich untersucht wird. Duschen die über Durchlauferhitzer oder Kleinboiler betrieben werden, müssen nach den gesetzlichen Vorgaben nicht untersucht werden, aber gerade in diesen Konstellationen kommt es oft zu einem Legionellenbefall, da die Temperaturen von Durchlauferhitzern und Kleinboilern oft aus Energiespargründen oder zum Verhindern von Verbrühungen, in Einrichtungen mit bedürftigen Personen oder Kindern, viel zu niedrig eingestellt sind. Oftmals betragen die eingestellten Temperaturen nur etwa 40 °C, was einer optimalen Temperatur für ein Legionellenwachstum entspricht.
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