Boden-Analysen

Boden, Abfall und Altlasten

Im Rahmen von Bauprojekten, einer Weiternutzung sowie Neunutzung von Flächen und Sanierungsarbeiten fallen Bodenmaterialien an, die nutzungsbedingte Verunreinigungen enthalten.

Zudem entsteht bei der Entkernung sowie bei dem Abbruch von Neu-, Aus- oder Umbau eine Menge an Bauschutt, den es als Abfall ebenso zu untersuchen gilt.

Je nach Verwendungszweck bzw. Entsorgung werden die Bodenmaterialien mit Abstimmung der Kunden unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben untersucht.

Untersuchungsgegenstand Boden

Die Bodenmaterialien bei Bauprojekten beinhalten Verunreinigungen wie Schwermetalle, Mineralöle oder andere Schadstoffe, die wir mit unseren Bodenanalysen untersuchen.

Die im Juni 2021 verabschiedete Mantelverordnung (MantelV) und ab 01.08.2023 in Kraft tretende Verordnung umfasst auch eine Novellierung der BBodSchV. Der Regelbereich wurde um das Auf- oder Einbringen von materialienunterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht erweitert. Damit werden zukünftig Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen miterfasst.

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist ebenfalls Teil der sogenannten Mantelverordnung und gilt ausschließlich für den Einbau von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken.

 

 

Untersuchungsgegenstand Bauschutt

Bauschutt beinhaltet mineralische Abfälle und Baumaterialien wie Ziegel, Beton, Backsteine und Mörtelreste aber auch Fliesen oder Keramiken. Wir zeigen unseren Kunden, wie sie diese Materialien gesetzesgemäß entsorgen.

 

Unsere Leistungen

  • Akkreditierte Probenahme nach DIN EN ISO 17025
  • Probenahme nach LAGA PN 98
  • Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“ Stand 01.09.2018; Regierungspräsidium  Darmstadt, Gießen, Kassel
  • Richtlinien für die Verwertung von Bodenmaterialien, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebau und im Rahmen sonstigen Abgrabungen „Hessische Verfüllrichtlinie“; Stand: 03.03.2014
  • Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen - Leitfaden zu den Eckpunkten (Bayern)
  • Untersuchung gemäß gesetzlichen Vorgaben nach der Deponieverordnung (DepV)
  • Untersuchung gemäß gesetzlichen Vorgaben nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  • Untersuchung gemäß gesetzlichen Vorgaben nach der VwV - Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial - Verwaltungsvorschrift (Baden-Württemberg)
  • Geforderte Elutionsversuche aus der Mantelverordnung gemäß DIN 19528 und DIN 19529

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Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen zur Seite.

 

Dr. Marcus Süßner
 
+49 (0) 6151 13633-0
06151 13633-28
Dipl.-Ing. Martin Przewosnik
Geschäftsleitung
+49 (0) 6151 13633-0
06151 13633-28
Foto: M.Sc. Daniela Böhn
M. Sc. Daniela Böhn
 
+49 (0) 6151 13633-0
06151 13633-28
Dipl.-Ing. Jan Senfftleben
Laborleitung Organik
06151 13633-0
06151 13633-28